Outplacement-Honorar
Die Erstberatung ist kostenlos und selbstverständlich streng vertraulich. Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Vorgespräch über Möglichkeiten des Vesterling-Outplacements informieren.
Vesterling bietet eine Befristung von Mandaten auf Monatsbasis an. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Sie bestimmen, für wie viele Monate Sie die Outplacement-Dienstleistungen für Ihren Mitarbeiter buchen wollen.
Bei unbefristeten Outplacement-Mandaten richtet sich das Honorar nach dem Gehalt des Arbeitnehmers.
Vesterling ist ein gemäß § 181 SGB III zugelassener Träger für die Durchführung von Transfermaßnahmen. Unter Einhaltung der weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 110 SGB III, § 111 BetrVG) ist das Outplacement bei Vesterling durch die Agentur für Arbeit förderbar. Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden bis zu 2.500 € pro Mitarbeiter übernommen. Dies ist vor allem bei Gruppenoutplacements interessant, wenn etwa ein Standort geschlossen wird.
Gerne lassen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen.