10. Oktober 2018
Deutschlands Arbeitsmarkt gewinnt an Attraktivität – So stellen Sie Mitarbeiter aus dem Ausland ein
Im weltweiten Ranking um den beliebtesten Arbeitsmarkt erreicht Deutschland Platz 2 nach den USA. Einstellungen von Mitarbeitern aus anderen Ländern sind mittlerweile keine Einzelfälle mehr. Nutzen auch Sie die Chance auf qualifizierte Unterstützung aus dem Ausland.
Übersicht über alle Themenbereiche:
- Persönliche Erfahrungen der Vesterling Personalberater mit Einstellungen aus dem Ausland
- Deutschland repräsentiert wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsbedingungen
- Deutschland muss sich im Wettbewerb um qualifizierte europäische Mitarbeiter weiter behaupten
- Ein bis drei Monate Vorlaufzeit für den Einstellungsprozess einplanen
- Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Drittstaaten-Kandidaten beachten müssen
- Blue Card: Vereinfachte Bestimmungen für Mangelberufe und Stellen mit Mindestgehalt
- Uneingeschränkte Einstellung von Bewerbern aus EU oder Europäischem Wirtschaftsraum
- Der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit verschafft einen schnellen Überblick
- So gelingt die Einstellung und Eingliederung ausländischer Mitarbeiter
- Vesterling unterstützt beim Einstellungsprozess ausländischer Bewerber
- Weiterführende Informationen
Persönliche Erfahrungen der Vesterling Personalberater mit Einstellungen aus dem Ausland
„Auf Basis meiner eigenen Erfahrungen und derer meiner Kollegen rate ich jedem Personaler, sich nicht von der vermeintlichen Bürokratie-Hürde einschüchtern zu lassen. Die Zufriedenheit unserer Klienten und Bewerber bei den Besetzungen spricht für sich“, meint Helmut Mathy, Senior Consultant bei Vesterling. Der Personalberater hat mit der Vermittlung ausländischer Kandidaten ausnahmslos positive Erfahrungen gemacht. Innerhalb der letzten zwei Jahre hat er zahlreiche solcher Projekte betreut. „Manchmal muss ich etwas Überzeugungsarbeit leisten, denn viele Unternehmen stellen sich eine solche Abwicklung viel komplizierter vor, als sie wirklich ist“, stellt Helmut Mathy heraus.
Diplom-Informatiker (FH) Helmut Mathy,
Senior Consultant, Vesterling AG
Bei Blue-Card-Vermittlungen sei das Unternehmen zunächst einmal lediglich in der Pflicht, das Arbeitsangebot in Form eines Arbeitsvertrages bereitzustellen. Die weiteren erforderlichen Schritte erledigt der Bewerber dann selbstständig. „Ich war jedes Mal überrascht, wie zügig die Einstellungen vonstattengehen konnten. Meistens hat es keine vier Wochen gedauert – und dies einschließlich der Anerkennung von Hochschulabschlüssen“, hebt der Berater hervor und empfiehlt, insgesamt einen Zeitrahmen von sechs bis acht Wochen zur Abwicklung aller notwendigen Prozesse anzusetzen.
Deutschland repräsentiert wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsbedingungen
Im weltweiten Ranking um den beliebtesten Arbeitsmarkt erreicht Deutschland Platz 2. Das ermittelte die aktuelle Studie „Decoding Global Talent“ von StepStone, The Boston Consulting Group und The Network. Weltweit steht der Arbeitsort Deutschland für wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsbedingungen. Die positive Resonanz zog sich durch alle befragten Berufsgruppen. Lediglich die USA ist noch stärker gefragt. Noch vor vier Jahren belegte Deutschland in der Gesamtbewertung nur den vierten Rang. Auch die Attraktivität Berlins durch die wachsende Startup-Szene und die verstärkte Internationalität schlägt sich im Städteranking mit dem dritten Rang nieder. London bleibt jedoch ungeschlagener Spitzenreiter.
Deutschland muss sich im Wettbewerb um qualifizierte europäische Mitarbeiter weiter behaupten
Besonders Menschen aus Ländern, welche politisch oder wirtschaftlich instabil sind, suchen im Ausland nach neuen beruflichen Herausforderungen. Auch aufgrund des Brexits hat sich das Interesse der Bewerber einiger europäischer Länder vom britischen auf den deutschen Arbeitsmarkt verschoben, so zum Beispiel von Menschen aus Dänemark, Spanien, Polen oder Rumänien. Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte darf sich Deutschland auf diesem hervorragenden Ergebnis jedoch nicht ausruhen. Insbesondere in europäischen Ländern, die sich wirtschaftlich stark weiterentwickelt haben, sinkt die Bereitschaft, eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen. Hierzu zählen beispielsweise Bewerber aus Ländern wie Polen, Rumänien, Ungarn und Kroatien, von woher für gewöhnlich auch viele IT-Experten stammen.
Ein bis drei Monate Vorlaufzeit für den Einstellungsprozess einplanen
Obwohl in Deutschland im Zuge der vereinfachten Bestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit die Hürden deutlich reduziert wurden, kann bis zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis für den ausländischen Bewerber einige Zeit vergehen. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig mit den erforderlichen Schritten im Einstellungsprozess auseinandersetzen. Grundsätzlich rät die Vesterling AG Personalern, etwa ein bis drei Monate vor dem geplanten Eintrittsdatum mit der Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zu beginnen. Je nach Staatsbürgerschaft und der Ziel-Tätigkeit des Kandidaten müssen unterschiedliche Regeln berücksichtigt werden.
Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Drittstaaten-Kandidaten beachten müssen
Bewerber aus Drittstaaten (alle Länder außerhalb der Europäischen Union oder dem EWR) benötigen eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung“. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Für eine Bewilligung des Aufenthaltstitels prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob inländische oder EU- beziehungsweise EWR-Bewerber vorrangig zu behandeln sind und ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar mit deutschen Arbeitskräften sind. Unternehmen und Bewerber sollten für diesen Prozess bereits frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen, beispielsweise bei der Beantragung des Visums. Diese sind: Arbeitsvertrag oder ausführliche Stellenbeschreibung, Qualifikationsnachweis, Lebenslauf sowie gegebenenfalls Zeugnisse.
Blue Card: Vereinfachte Bestimmungen für Mangelberufe und Stellen mit Mindestgehalt
Seit 2012 und bis heute gelten Dank der sogenannten „Blauen Karte EU“ oder „Blue Card“ stark vereinfachte Bedingungen. Diesbezüglich entfällt beispielsweise die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit, wenn der künftige Arbeitgeber ein Mindestgehalt von 50.400 Euro zahlt. In sogenannten Mangelberufen gilt die Gehaltsuntergrenze von 39.624 Euro. Dies trifft zum Beispiel bei IT-Fachkräften, Ingenieuren, Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ärzten zu. Weiterführende Informationen zum Einstellungsprozess für Blue Card Inhaber finden sie auch in unserer Linkliste am Ende des Artikels. Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften und somit auch das Blue-Card-Verfahren soll durch ein Einwanderungsgesetz neu geregelt werden.
Zuwanderungsgesetz in Reichweite
Am 2. Oktober 2018 hat sich die Regierung nach langer Debatte auf die Eckpunkte für ein Zuwanderungsgesetz verständigt. Damit steht für Deutschland erstmals ein Zuwanderungsgesetz in Reichweite, welches sich am Bedarf der Volkswirtschaft ausrichtet. Nach dem Vorbild von Kanada dürften sich die Kriterien für die Zuwanderung an Qualifikation, Alter, Sprachkenntnissen, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzgebotes und der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes ausrichten und damit den Zuzug ordnen und steuern. Anwerbemöglichkeiten im Ausland sollen gemeinsam mit der Wirtschaft verbessert und Abschlüsse schneller anerkannt werden.
Uneingeschränkte Einstellung von Bewerbern aus EU oder Europäischem Wirtschaftsraum
Die Beschäftigung eines Bewerbers aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stellt sich als problemlos dar. Neben den EU-Mitgliedstaaten zählen hierzu auch Island, Norwegen und Liechtenstein sowie aufgrund des Freizügigkeitsabkommens auch die Schweiz. Diese Regelung gilt unabhängig von der Bildung des Bewerbers oder der gewählten Branche. Alle Arbeitnehmer aus den genannten Ländern dürfen demnach ohne weitere Erfordernisse wie Visa oder Arbeitserlaubnis nach Deutschland ziehen und hier arbeiten. Bei der Einstellung von Akademikern und anderen Fachkräften ist hervorzuheben, dass der Prozess nochmals verkürzt ist, wenn der Bewerber einer Tätigkeit im Bereich der qualifizierten Berufsausbildung nachgehen möchte. Hierbei muss nicht extra geprüft werden, ob ein inländischer Bewerber den Vorrang hätte.
Der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit verschafft einen schnellen Überblick
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Webseite auch einen schrittweisen Migration-Check für Arbeitgeber zur Verfügung. Dieser dient zur einfachen Prüfung, ob und unter welchen Bedingungen dem jeweiligen Bewerber eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.
So gelingt die Einstellung und Eingliederung ausländischer Mitarbeiter Mit dem Ziel eines erfolgreichen Starts für alle Beteiligten, lohnt es sich, einige Vorbereitungen gemeinsam anzugehen. Drei wesentliche Tipps helfen dabei, damit sich sowohl der verantwortliche Personaler als auch der künftige Mitarbeiter und sein neues Team optimal auf die Situation einstellen können und ein reibungsloser Einstellungs- und Eingliederungsprozess gewährleistet ist:1) Informationen einholen Nehmen Sie frühzeitig Anlaufstellen, wie den Arbeitgeberservice der Ausländerbehörde oder Arbeitsagenturen in Anspruch, um erforderliche Unterlagen und wichtige Kontakte zu kennen. Nutzen Sie die Erfahrungen anderer Unternehmen oder Personalberatungen, die bereits erfolgreiche Einstellungsprozesse ausländischer Mitarbeiter verzeichnen. 2) Unterlagen-Check für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten Der Bewerber muss frühzeitig ein Visum beantragen und in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erforderliche Unterlagen bereitstellen. Bei diesen handelt es sich um Arbeitsvertrag und ausführliche Stellenbeschreibung, Qualifikationsnachweis, Lebenslauf sowie Zeugnisse. Zum Teil müssen erforderliche Berufs- oder Universitätsabschlüsse erst auf Anerkennung im Inland geprüft werden und gegebenenfalls eine nachträgliche Anerkennung eingeleitet werden. 3) Einführung und Begleitung des neuen Mitarbeiters Geben Sie dem Mitarbeiter die Gelegenheit, sich in einem interkulturellen Training weiterzuentwickeln. Um Missverständnissen und Arbeitsergebnissen unter den Möglichkeiten vorzubeugen, ist es gerade in der Anfangszeit für ausländische Mitarbeiter wichtig, schnell zu verstehen, wie die Arbeitswelt in Deutschland funktioniert. Stellen Sie dem ausländischen Arbeitnehmer einen Mentor zur Verfügung, der bei allen Fragen zur Seite steht. Der Mentor und sein zukünftiger Kollege sollten hierbei auf einer gemeinsamen Sprache kommunizieren können. Geben Sie dem neuen Mitarbeiter auch Starthilfe in Sachen Wohnungssuche, Anmeldung in der Stadt oder bei Energie- und Wasserversorger und anderen Bürokratiehemmnissen. Hierbei kann neben persönlichen Ratschlägen auch geeignetes Informationsmaterial bereitgestellt werden. Beziehen Sie den künftigen Arbeitnehmer gut in alle Prozesse mit ein und bereiten Sie zudem das neue Team auf den ausländischen Mitarbeiter vor. Teilweise muss die Bürosprache beispielsweise vorerst auf Englisch geändert werden. |
Vesterling unterstützt beim Einstellungsprozess ausländischer Bewerber
Als führender Personaldienstleister im Bereich IT und Engineering hat die Vesterling AG bereits zahlreiche Einstellungsprozesse ausländischer Mitarbeiter erfolgreich begleitet. Bei der Abwicklung von Blue-Card-Vermittlungen können die Berater mittlerweile auf eine langjährige Expertise zurückblicken und geben diese in Form einer fachkundigen Beratung an die Klienten weiter. Nach einer gelungenen Vermittlung profitieren ausländische Bewerber auch von hausinternen Angeboten der Vesterling Academy. Unternehmen können ihrem künftigen Mitarbeiter zum Beispiel ein interkulturelles Training anbieten.
Weiterführende Informationen:
- Handelsblatt, 10. Januar 2019: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetzt schließt eine Lücke
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) http://ww5.zav-auslandsvermittlung.de/
- European Employment Services (EURES) https://ec.europa.eu/eures/public/language-selection
- Informationen zum Einstellungsprozess für Blue Card Inhaber: https://www.vesterling.com/?p=41133&preview=true
- https://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitskraefte-aus-dem-ausland.aspx
- https://www.anwalt24.de/fachartikel/staat-und-verwaltung/14849
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland
- https://www.gruenderszene.de/allgemein/mitarbeiter-ausland-buerokratie-tipps
- https://www.lexware.de/artikel/neue-mitarbeiter-was-muss-ich-bei-der-einstellung-auslaendischer-mitarbeiter-beachten/
- http://media-email.stepstone.com/images/Germany/B2B/2018/PDF/Decoding_Global_Talent_2018.pdf?m_i=RD%2B8jDTIsEfhc96DjIXMogVB4XEAt3mMoNkXrAJkotbPADqRuY8hCVc1Q%2BFyl4%2Bg95OlUCQQM3wvVxeGDupBp5ib33E6TLXjRB
- https://www.bcg.com/publications/2014/people-organization-human-resources-decoding-global-talent.aspx