19. März 2020
Einstellung von Mitarbeitern aus dem Ausland – Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften ist ein Schritt in die richtige Richtung
Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es setzt die Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Kurzfristig ist die Fachkräfteeinwanderung aufgrund der Corona-Krise zwar ausgesetzt, aber mittelfristig birgt sie für Unternehmen Chancen. Der Fachkräftemangel wird gerade in den IT-Berufen weiter bestehen. Durch die Ausdehnung auf Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, beschleunigte Anerkennungsverfahren, die Abschaffung der Vorrangprüfung und die Bündelung der behördlichen Zuständigkeiten wird es für Unternehmen einfacher, ihren Bedarf an Fachkräften zu sichern. IT-Abteilungen können profitieren.
1. Wesentliche Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung: Der Begriff „Fachkraft“ wird in seiner Bedeutung für die Einwanderungsbestimmungen erweitert. Die Regelungen, die bereits bei der Zuwanderung von Hochschulabsolventen erprobt wurden, gelten nun auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Sie können einreisen, um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle zu suchen. Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes in Deutschland. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden praxisnäher gestaltet. Für IT-Experten bedeutet dies: 3 Jahre praktische Berufserfahrung und Deutschkenntnisse sind ausreichend.
Verzicht auf Vorrangprüfung: Bisher wurde geprüft, ob bevorrechtigte Bewerber verfügbar sind. Wenn genügend deutsche Fachkräfte zur Verfügung standen, wurde kein Aufenthaltstitel für Bewerber aus Drittstaaten erteilt. Die Vorrangprüfung entfällt nun.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Einreisevisa für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten werden spätestens 6 Wochen nach dem Antrag ausgestellt. Das beschleunigte Verfahren kann vom Arbeitgeber gegen eine Gebühr von 411 € genutzt und bei der zentralen Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingeleitet werden (siehe Ansprechpartner). In jedem Bundesland wird mindestens eine zentrale Ausländerbehörde eingerichtet, welche die Zuständigkeiten für die Erteilung von Arbeitsvisa bündelt. Sie informiert die Auslandsvertretung im Heimatland der Fachkraft über den Visumantrag und erteilt ihre Zustimmung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Spätestens drei Wochen später erhält die ausländische Fachkraft einen Termin für einen persönlichen Besuch in der Auslandsvertretung. Nach weiteren drei Wochen wird das Visum erteilt.
2. Verkürzter Einstellungsprozess
Mithilfe der beschleunigten Verfahren für ausländische Bewerber kann der Einstellungsprozess deutlich verkürzt werden. Arbeitgeber sollten sich trotzdem frühzeitig mit den erforderlichen Schritten im Einstellungsprozess auseinandersetzen. Grundsätzlich rät Vesterling Personalern, etwa sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Eintrittsdatum mit der Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zu beginnen.
3. Was Unternehmen bei der Rekrutierung von Drittstaaten-Kandidaten beachten müssen
Bewerber aus Drittstaaten (alle Länder außerhalb der EU oder dem EWR) benötigen eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung“. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Unternehmen und Bewerber sollten für diesen Prozess bereits frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen, beispielsweise bei der Beantragung des Visums. Diese sind: Arbeitsvertrag oder ausführliche Stellenbeschreibung, Qualifikationsnachweis, Lebenslauf sowie gegebenenfalls Zeugnisse.
4. Blue Card: Vereinfachte Bestimmungen für Mangelberufe und Stellen mit Mindestgehalt
Mit der „Blauen Karte EU“ oder „Blue Card“ entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit, wenn der künftige Arbeitgeber ein Mindestgehalt von 55.200 Euro brutto zahlt. In sogenannten Mangelberufen gilt die Gehaltsuntergrenze von 43.056 Euro brutto. Dies trifft zum Beispiel bei IT-Fachkräften, Ingenieuren, Naturwissenschaftlern und Mathematikern zu. Weiterführende Informationen zum Einstellungsprozess für Blue Card Inhaber finden Sie auch in unserer Linkliste am Ende des Artikels.
5. Persönliche Erfahrungen der Vesterling Personalberater mit Einstellungen aus dem Ausland
„Auf Basis meiner eigenen Erfahrungen und derer meiner Kollegen rate ich jedem Personaler, sich nicht von der vermeintlichen Bürokratie-Hürde einschüchtern zu lassen. Manchmal muss ich etwas Überzeugungsarbeit leisten, denn viele Unternehmen stellen sich eine solche Abwicklung viel komplizierter vor, als sie wirklich ist“, meint Helmut Mathy, Senior Consultant bei Vesterling. Der Personalberater hat mit der Vermittlung ausländischer Kandidaten ausnahmslos positive Erfahrungen gemacht. Innerhalb der letzten vier Jahre hat er zahlreiche solcher Blue-Card-Besetzungen und Kandidaten betreut. „Die Zufriedenheit unserer Klienten und Bewerber bei den Vermittlungen spricht für sich“, stellt Helmut Mathy heraus.
Bei Blue-Card-Vermittlungen sei das Unternehmen zunächst einmal lediglich in der Pflicht, das Arbeitsangebot in Form eines Arbeitsvertrages bereitzustellen. Die weiteren erforderlichen Schritte erledigt der Bewerber dann selbstständig. „Ich war jedes Mal überrascht, wie zügig die Einstellungen vonstattengehen konnten. Meistens hat es keine vier Wochen gedauert – und dies einschließlich der Anerkennung von Hochschulabschlüssen“. Der Berater empfiehlt, insgesamt einen Zeitrahmen von sechs bis acht Wochen zur Abwicklung aller notwendigen Prozesse anzusetzen.
6. Vesterling unterstützt bei der Einstellung ausländischer Bewerber
Als führender Personaldienstleister im Bereich IT und Engineering hat die Vesterling AG bereits zahlreiche Einstellungsprozesse ausländischer Mitarbeiter erfolgreich begleitet. Bei der Abwicklung von Blue-Card-Vermittlungen können die Berater mittlerweile auf eine langjährige Expertise zurückblicken und geben diese in Form einer fachkundigen Beratung an die Klienten weiter. Nach einer gelungenen Vermittlung profitieren ausländische Bewerber auch von hausinternen Angeboten der Vesterling Academy. Unternehmen können ihrem künftigen Mitarbeiter zum Beispiel ein interkulturelles Training anbieten.
So gelingt die Einstellung und Eingliederung ausländischer Mitarbeiter Lesen Sie mehr dazu in unserem Blog
7. Weiterführende Informationen:
- Bundesregierung
- BMI
- BMI Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Anerkennung in Deutschland
- Make it in Germany
- Visum für IT-Fachkräfte
- BAMF: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Informationen zum Einstellungsprozess für Blue Card Inhaber
- https://www.humanresourcesmanager.de/news/fachkraefteeinwanderungsgesetz-was-sich-ab-maerz-2020-aendert-fachkraeftemangel-zuwanderung.html
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland
- https://www.lexware.de/artikel/neue-mitarbeiter-was-muss-ich-bei-der-einstellung-auslaendischer-mitarbeiter-beachten/