14. Januar 2016
IT Gehaltsindex 2015 stabil auf 109,3 Punkten
München, 14. Januar 2016. Der IT Gehaltsindex Deutschland schloss 2015 mit einem Wert von 109,3 Punkten. Er blieb damit nach einem Hoch im 3. Quartal unverändert gegenüber dem Vorjahreswert. Der Gehaltsindex bildet die Vergütungsentwicklungen bei neuen Arbeitsverträgen in der Informatik ab.
Der IT Gehaltsindex Deutschland schloss im 4. Quartal 2015 mit einem Wert von 109,3 Punkten. Damit erreichte er den Vorjahreswert. Im ersten Halbjahr veränderte sich der Index nur leicht um jeweils minus 0,2 und plus 0,3 Prozentpunkte. Im dritten Quartal stiegen die Vergütungen deutlich und ließen den Index um 1,5 Punkte auf einen Höchststand von 110,9 Punkten klettern. Im letzten Quartal nivellierte sich dieser Stand auf den Vorjahreswert. „Trotz der kompetitiven Lage bei Stellenangeboten in der IT haben sich die Gehälter bei Neueinstellungen 2015 nur unwesentlich verändert. Wir rechnen aufgrund der Wachstumsimpulse jedoch mit einer steigenden Tendenz für 2016“, so Martin Vesterling, geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen IT-Personalberatung.
Index basiert auf tatsächlich vereinbarten Jahresgehältern
Der IT Gehaltsindex Deutschland der Vesterling Personalberatung wird quartalsweise auf Basis der tatsächlich vertraglich vereinbarten Jahresgehälter bei Neueinstellungen von IT-Fach- und Führungskräften ermittelt. Die Messung dieser effektiv erzielten Vergütungen unterscheidet den Vesterling IT Gehaltsindex von vielen anderen Vergütungsindizes, die sich oft auf Gehaltsspannen in ausgeschriebenen Stellenanzeigen oder die Befragungen von Personalfachkräften stützen.
Der IT Gehaltsindex Deutschland bildet die prozentuale Entwicklung des Medians sämtlicher in der Periode abgeschlossenen Arbeitsverträge ab, die über die Vesterling Personalberatung in Deutschland vermittelt worden sind. Für die Gehaltsermittlung wird das Bruttojahreszielgehalt im ersten Jahr der Beschäftigung berücksichtigt. Das Bruttojahreszielgehalt enthält die Summe aller festen und variablen Gehaltsanteile, die dem Arbeitnehmer bei Erreichung der vereinbarten Ziele geschuldet werden. Geldwerte Zusatzleistungen werden in die Berechnung mit einbezogen.