5. Mai 2015
IT Gehaltsindex im 1. Quartal 2015 leicht gesunken
München, 5. Mai 2015. Im ersten Quartal 2015 ist der IT Gehaltsindex Deutschland leicht um 0,2 Prozentpunkte gesunken. Der Gehaltsindex bildet die Vergütungsentwicklungen bei neuen Arbeitsverträgen in der Informatik ab.
Der IT Gehaltsindex Deutschland schloss im ersten Quartal 2015 mit einem Wert von 109,4 Punkten ab. Damit hat sich die Gehaltsentwicklung für IT-Spezialisten gegenüber dem Jahresende geringfügig um 0,2 Prozentpunkte reduziert. Im vorangehenden Quartal zeigte der Gehaltstrend bereits leicht rückläufige Tendenzen. „Nach einem bemerkenswerten Anstieg im dritten Quartal 2014 erleben wir jetzt eine gedämpfte Gehaltsentwicklung. Das ist nicht ungewöhnlich für den Jahresbeginn“, so Martin Vesterling, geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen IT-Personalberatung. „Insgesamt verhält sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte nach wie vor sehr aufnahmefähig und robust. Wir rechnen mit einer steigenden Vergütungstendenz in diesem Jahr.“
Index basiert auf tatsächlich vereinbarten Jahresgehältern
Der IT Gehaltsindex Deutschland der Vesterling Personalberatung wird quartalsweise auf Basis der tatsächlich vertraglich vereinbarten Jahresgehälter bei Neueinstellungen von IT-Fach- und Führungskräften ermittelt. Die Messung dieser effektiv erzielten Vergütungen unterscheidet den Vesterling IT Gehaltsindex von vielen anderen Vergütungsindizes, die sich oft auf Gehaltsspannen in ausgeschriebenen Stellenanzeigen oder die Befragungen von Personalfachkräften stützen.
Der IT Gehaltsindex Deutschland bildet die prozentuale Entwicklung des Medians sämtlicher in der Periode abgeschlossenen Arbeitsverträge ab, die über die Vesterling Personalberatung in Deutschland vermittelt worden sind. Für die Gehaltsermittlung wird das Bruttojahreszielgehalt im ersten Jahr der Beschäftigung berücksichtigt. Das Bruttojahreszielgehalt enthält die Summe aller festen und variablen Gehaltsanteile, die dem Arbeitnehmer bei Erreichung der vereinbarten Ziele geschuldet werden. Geldwerte Zusatzleistungen werden in die Berechnung mit einbezogen.