Ihr Weg zum Outplacement
Trifft ein Unternehmen die Entscheidung, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, so sollte ein Vesterling Outplacement-Spezialist hinzugezogen werden, noch bevor Trennungsgerüchte öffentlich werden. Der Outplacement-Prozess beginnt also idealerweise noch bevor mit dem betroffenen Arbeitnehmer gesprochen wird.
1. Vorgespräch
In einem unverbindlichen, kostenfreien und vertraulichen Vorgespräch machen wir uns ein Bild von der individuellen Trennungssituation, empfehlen eine mögliche Lösung und informieren Sie über unsere unterschiedlichen Beratungsangebote, Beratungsinhalte und Honorare. Sie beziehen ggf. zu einem geeigneten Zeitpunkt den Betriebsrat in Ihre Überlegungen mit ein. Sie informieren den Arbeitnehmer über Ihre Trennungsabsicht und bieten eine Outplacement-Beratung an.
2. Gespräch mit dem Arbeitnehmer
Im Anschluss an die Übermittlung der Trennungsnachricht stehen wir dem Arbeitnehmer zur Verfügung, um dessen emotionale Reaktion abzufedern und um ihn über das Outplacement zu informieren. Unsere Aufgabe ist es auch, beim Arbeitnehmer das für ein erfolgreiches Outplacement erforderliche Vertrauen zu gewinnen. Die Akzeptanz des Beraters durch den Arbeitnehmer hat eine herausragende Bedeutung für die Bereitschaft des Arbeitnehmers, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
3. Aufhebungsvertrag
Sie schließen mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis, in dem u. a. der Zeitpunkt des Ausscheidens, das Outplacement, die Freistellung, ein Incentive für ein früheres Ausscheiden und eine etwaige Abfindung geregelt sind.
4. Outplacement-Vertrag
Sie schließen mit uns einen Vertrag über die Outplacement-Beratung für den Arbeitnehmer. Das Outplacement beginnt zu dem im Vertrag genannten Datum. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Entwurf zu.
Kontakt
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen, vertraulichen Gespräch zum Outplacement.